08. März 2023

Flexibler Altersrücktritt – Wie geht das?

Arbeitnehmenden im Bauhauptgewerbe sind täglich besonderen körperlichen Belastungen ausgesetzt. Wer die Voraussetzungen erfüllt kann deshalb mit einer FAR-Rente vorzeitig in Pension gehen. Wer unsicher ist, kann sich auf der Geschäftsstelle von Baukader Schweiz beraten lassen.

Text: Geschäftsstelle Baukader Schweiz

Am 1. Juli 2003 trat der Gesamtarbeitsvertrag für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR) in Kraft. Seit fast 20 Jahren ermöglicht er einen flexiblen Altersrücktritt für Arbeitnehmende im Bauhauptgewerbe ab dem 60. Lebensjahr, sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen für eine FAR Rente sind:

- Alter 60-65 Jahre
- auf Baustellen und in Hilfsbetrieben der Baubetriebe tätig während mind. 15 Jahren (resp. 10 Jahren für
  eine gekürzte Rente)
- Die letzten 7 Jahre ununterbrochene Tätigkeit in einem GAV FAR unterstellten Betrieb
- In den letzten 7 Jahren während max. 2 Jahren arbeitslos gemeldet beim RAV

Für die Gesuchstellung werden folgende Dokument benötigt_
- Auszug aus dem individuellen AHV-Konto
- Alle Lohnabrechnungen des laufenden Jahres
- Je eine Lohnabrechnung der beiden Vorjahre
- Lohnausweis der beiden Vorjahre
- Letzter Vorsorgeausweis der Pensionskasse
- Ev. Verfügungen über Versicherungsleistungen (ALK, IV Suva)

Die Einreichung eines FAR-Gesuches muss mindestens sechs Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn erfolgen. Die Geschäftsstelle berät Baukader Mitgliedern bei der Gesuchsstellung, beantwortet Fragen und hilft bei der Einholung von benötigten Dokumenten.

Mehr Informationen:
Max Forster, Leiter Beratung, info@baukader.ch; 062 205 55 40

 

Gesamtarbeitvertrag Flexibler Altersrücktritt (GAV FAR)
Um eine vorzeitige Pensionierung von Arbeitnehmern im Bauhauptgewerbe zu ermöglichen, unterzeichneten der Schweizerische Baumeisterverband, Baukader Schweiz sowie die Gewerkschaften Unia und Syna den Gesamtarbeitsvertrag für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR). Er wurde am 5. Juni 2003 durch den Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt und trat am 1. Juli 2003 in Kraft. Der flexible Altersrücktritt wird durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Die Stiftung FAR setzt den flexiblen Altersrücktritt um. Sie prüft über ihre Auszahlungsstellen Leistungsansprüche und richtet Renten aus.

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