Die Sozialpartner haben eine Erhöhung der Mindestlöhne um 3 Prozent sowie eine generelle Lohnerhöhung für Mitarbeitende mit mindestens 11 Erfahrungsjahren für das Holzbaugewerbe beschlossen.
Die Verhandlungen sind abgeschlossen. Die Sozialpartner Holzbau Schweiz, Baukader Schweiz, Syna, Unia, und Kaufmännischer Verband Schweiz haben sich geeinigt. Einerseits erfolgt eine Erhöhung der Mindestlöhne gemäss Lohntabellen des GAV Holzbau um 3 Prozent. Andererseits werden die Löhne der Mitarbeitenden mit mindestens 11 Erfahrungsjahren in der Funktion um monatlich CHF 90.– generell erhöht.
Ergänzend wurde eine zusätzliche, individuelle Lohnerhöhung für Mitarbeitenden mit mindestens 11 Erfahrungsjahren vereinbart. Diesen Gesamtbetrag (ebenfalls CHF 90 pro Mitarbeitenden mit mindestens 11 Erfahrungsjahren) kann der Betrieb individuell auf die entsprechenden Personen verteilen. Bereits 2023 gewährte freiwillige Lohnerhöhungen können auf den individuellen Anteil des jeweiligen Mitarbeitenden angerechnet werden. Die Allgemeinverbindlicherklärung der Vereinbarung wurde beim Bundesrat beantragt.