03. Dezember 2021

Neue Bauarbeitenverordnung sorgt für mehr Sicherheit

Die Bauarbeitenverordnung aus dem Jahr 2005 wurde im engen Austausch mit den Sozialpartnern umfassend überarbeitet und tritt am 1.1.2022 in Kraft. Als Grundlage für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz hat sie Auswirkungen auf das gesamte Bauwesen der Schweiz, wobei über 70 000 Betriebe direkt betroffen sind. Die grundlegendsten Änderungen betreffen das Arbeiten auf Dächern.

Autor: Adrian Vonlanthen

Im Juni hat der Bundesrat die neue Bauarbeitenverordnung (BauAV) 2022 gutgeheissen. Damit ging ein langer Vorbereitungs- und Abstimmungsprozess zu Ende. Die neue BauAV hat direkte Auswirkungen auf das gesamte Schweizer Bauwesen, wobei über 70 000 Betriebe direkt betroffen sind. Ihnen bleibt nun genügend Zeit, sich auf die Änderungen vorzubereiten und interne Abläufe bis Ende Jahr entsprechend der neuen Anforderungen anzupassen.

Harmonisierung der Absturzhöhe
Eine der wesentlichsten Änderungen betrifft das Arbeiten auf Dächern. Neu sind an sämtlichen Dachrändern ab einer Absturzhöhe von mehr als zwei Metern geeignete Absturzmassnahmen zu treffen. Bisher war dies erst ab einer Höhe von drei Metern Pflicht. Ausserdem wurden Schutzziele definiert, um Arbeitnehmende vor Sonne, Hitze und Kälte besser zu schützen. Darüber hinaus wird eine ausreichende Beleuchtung für Verkehrswege und Arbeitsplätze verlangt und die Sicherheitsmassnahmen, die sich aus der Planung der Bauarbeiten ergeben, müssen neu schriftlich festgehalten werden.

Zum einen war eine Überarbeitung der BauAV nötig, um die Bestimmungen dem neusten Stand der Technik anzupassen. Nicht zuletzt wurde die Gelegenheit aber genutzt, die Erfahrungen aus den Präventionsbemühungen der Sozialpartner und der Suva der vergangenen Jahre einfliessen zu lassen. «Die neue BauAV schafft mehr Sicherheit für die Arbeitnehmenden. Aber auch die Arbeitgeber profitieren von klaren Regeln», sagt Adrian Bloch, Bereichsleiter Bau bei der Suva.

Enge Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern
Regeln allein reichen aber nicht, um Unfälle nachhaltig zu verhindern. Es braucht einen Konsens darüber von allen Beteiligten, dass diese Regeln Sinn machen. Darum hat die Suva bei der Erarbeitung der neuen BauAV eng mit den Sozialpartnern zusammengearbeitet. So wurden sie bereits bei der Erarbeitung des Revisionsentwurfs miteinbezogen, sodass im letzten Jahr eine breit abgestützte Vorlage in die Vernehmlassung geschickt werden konnte. In dieser hatten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände nochmals die Chance sich aktiv einzubringen. Das hat sich gelohnt, ist Bloch überzeugt. «Die breite Abstützung der neuen Bestimmungen war uns sehr wichtig. Denn nur gemeinsam können wir Unfälle nachhaltig reduzieren.»

Auf www.suva.ch/bauav2022 finden Sie das Wichtigste zur neuen BauAV 2022 sowie den Gesetzestext im Wortlaut.

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