26. November 2021

Vaterschaftsurlaub oder Urlaub für Betreuung Angehöriger

Auf den 1. Januar 2021 ist der Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen und ab 1. Juli 2021 der Urlaub für die Betreuung von Angehörigen oder eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes in Kraft getreten. So funktioniert dieser Urlaub im Detail.

Text: Markus Bischoff, Rechtsanwalt Baukader Schweiz

Vaterschaftsurlaub

Grundsatz

Wer zum Zeitpunkt der Geburt der rechtliche Vater oder innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt der rechtliche Vater wird, hat Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen. Der Urlaub muss innert sechs Monaten nach der Geburt tagesweise oder wochenweise bezogen werden. Wird der Urlaub tageweise bezogen, besteht ein Anspruch auf zehn Arbeitstage (Art. 329g OR).

Wer zur Zeit der Geburt nicht mit der Mutter verheiratet ist, oder das Kind nicht als sein eigenes anerkennt hat, muss innert sechs Monaten nach der Geburt entweder die Mutter heiraten oder das Kind als sein eigenes anerkennen. Wer dies nicht tut, hat keinen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub.

Entschädigung

Anspruch auf Entschädigung hat, wer erwerbstätig oder selbstständig erwerbend ist. In den neun Monaten vor der Geburt, muss man mindestens fünf Monate bei der AHV einbezahlt haben. Wer wegen Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit und Invalidität arbeitsunfähig ist und deswegen Taggelder bezieht, hat ebenfalls Anspruch auf Taggelder.

Die Höhe der Entschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen Bruttoeinkommens vor der Geburt, maximal aber CHF 196 pro Tag. Das Maximum von CHF 196 pro Tag ist erreicht bei einem Monatslohn von CHF 7‘350 (inkl. Anteil 13. Monatslohn) oder CHF 88‘200 Jahreseinkommen. Die maximale Entschädigung beträgt für zwei Wochen CHF 2‘744 (14 x CHF 196).

Der Arbeitgeber muss weder das Taggeld auf 100% aufstocken noch den Lohn über CHF 7‘350 ausgleichen. Der Arbeitsvertrag und auch der entsprechenden GAV können aber bessere Lösungen betreffend Entlöhnung und Dauer des Vaterschaftsurlaubes vorsehen. Im GAV Baukader und in der Bauführervereinbarung fehlen entsprechende Regelungen, weil diese lange Zeit vor Inkrafttreten dieser Bestimmung ausgehandelt worden sind.

Wer Taggelder aus den Sozialversicherungen (Unfall, Arbeitslosigkeit etc.) bezieht, erhält für die Zeit von 14 Tagen nur Vaterschaftstaggelder. Dieses Taggeld muss aber gleich hoch sein, wie die Taggelder der Sozialversicherungen.

Kurzabsenz für Geburt gilt zusätzlich

Art. 9 Abs. 1 lit. c GAV Baukader und Art. 12 Abs. 1 lit. d Bauführervertrag sehen einen vollen bezahlten Tag für die Geburt des eigenen Kindes vor. Dieser Anspruch auf einen bezahlten Tag besteht nach wie vor und ist zusätzlich zum Vaterschaftsurlaub von 14 Tagen dazu zu zählen.

Vorgehen
Die Entschädigung des Vaterschaftsurlaubes ist durch den Arbeitgeber bei der Ausgleichkasse zu beantragen. Sie wird in der Regel via Arbeitgeber an den Vater ausbezahlt.

Urlaub für die Betreuung der Angehörigen

Wer als Arbeitnehmer ein Familienmitglied oder die Lebenspartnerin mit gesundheitlichen Problemen betreuen muss, hat Anspruch auf drei Tage Urlaub pro Ereignis, höchstens aber auf zehn Tage pro Jahr.

Der Arbeitnehmer hat zu beweisen, am besten durch ein Arztzeugnis, dass der Familienangehöriger krank ist und seiner Betreuung bedarf. Diesfalls kann er zu Hause bleiben und der Arbeitgeber hat ihm den vollen Lohn zu entrichten.

Betreuung eines schwer beeinträchtigten Kindes

Wer Anspruch auf eine Betreuungsentschädigung gemäss Art. 16n – 16s Erwerbsersatzordnung hat, weil sein Kind wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist, hat Anspruch auf einen Betreuungsurlaub von maximal 14 Wochen. Der Urlaub ist innert 18 Monaten zu beziehen, ab dem Tag, an welchen das erste Taggeld der Betreuungsentschädigung bezahlt wird.

Die Beeinträchtigung muss sehr schwer sein, so dass ein Elternteil die Betreuung gewährleisten muss. In der Regel handelt es sich um eine schwere geistige oder körperliche Beeinträchtigung von bleibender Dauer. Wenn ein Kind das Bein bricht, eine Woche im Spital bleiben muss und nachher zwei Wochen das Bett hüten muss, liegt keine solche schwere Beeinträchtigung vor.

Die Höhe der Entschädigung ist gleich wie beim Vaterschaftsurlaub geregelt und dauert maximal 14 Wochen.

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