Poliere und Bauführer zahlen im Gegensatz zum übrigen Personal keine Nichtbetriebsunfallprämie (Art. 14.3 GAV Baukader und Art. 14.6 Bauführervertrag). Wenn der Arbeitgeber dennoch die NBU-Prämie abgezogen hat, können diese Beträge bis auf fünf Jahre zurückgefordert werden.
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