Darf der Arbeitgeber bei Unfall oder Krankheit kündigen?
Im ersten Dienstjahr darf während der ersten 30 Tage, vom zweiten bis fünften Dienstjahr während der ersten 90 Tage einer Krankheit oder eines Unfalls nicht gekündigt werden. Ab dem sechsten Dienstjahr und ab Alter 45 gilt ein wesentlich verbesserter Kündigungsschutz. Hier darf erst gekündigt werden, wenn die Krankentaggeldversicherung oder die SUVA keine Taggelder mehr zahlt. Die Taggeldversicherung zahlt in der Regel maximal 720 Taggelder und die SUVA zahlt solange, bis die Heilung abgeschlossen ist. Das kann auch länger als zwei Jahre dauern. Generell keine Rolle spielt es, ob eine gänzliche oder teilweise Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Auch bei teilweiser Arbeitsfähigkeit besteht ein Kündigungsschutz.